Schimmelbefall
Um zu erkennen, bei welchen Bedingungen mit Schimmelpilzbildung zu rechnen ist, muss man wissen, das Schimmelpilze sowohl aus dem Baustoff (Putz, Tapete usw.) als auch aus der Luft, Wasser bzw. Wasserdampf aufnehmen können. Nach der Auskeimung kann das Pilzmyzel (Wurzel des Pilzes) auch Feuchtigkeit aus dem Baustoff aufnehmen.
Der mit dem Auge sichtbare Teil des Pilzes ist lediglich der Fruchtkörper.
Jede einzelne Pilzspezies besitzt ihren eigenen, charakteristischen Feuchtebereich, der die Intensität des Wachstums bestimmt. Die Wachstumsgrenze, unterhalb derer kein Wachstum von Schimmelpilzen auf materialien stattfindet, liegt bei ca. 70% relativer Feuchte auf der Materialoberfläche, nicht zu verwechseln mit der relativen Raumluftfeuchte. Mit zunehmenden Feuchtegehalt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Schimmelpilzwachstum auftritt. Bei 80% relativer Feuchte an der Materialoberfläche sind die Wachstumsbedingungen für dast alle innenraumrelevante Schimmelpilzarten erreicht. Bei noch höheren Oberflächenfeuchte können alle Schimmelpilzarten sowie Bakterien wachsen.
Schimmelpilze kommen überall vor, bei erhöhtem Vorkommen können sie jedoch deutliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen.
Sind Innenräume mit Schimmelpilzen belastet, reicht das Spektrum der Beschwerden von so genannten Befindlichkeitsstörungen bis hin zu bedrohlichen Symptomen.
- asthmatische Beschwerden
- Atembeschwerden
- Benommenheit
- Durchfall
- Erbrechen
- gerötete und geschwollene Gesichtshaut
- Husten
- Übelkeit
- Kopfschmerzen
- Migräne
- Müdigkeit
Da diese Symptome höchst unspezifisch sind, können durchaus andere Ursachen verantwortlich sein. Bei Problemen der genannten Art ist eine verantwortungsvolle medizinische Diagnose erforderlich. Bei Auftreten einer oder mehrere Symptomen im Zusammenhang mit einem Schimmel-
schaden sollte eine eventuelle mikrobielle Beteiligung in Betracht gezogen werden. Auf jeden fall sollte man einen Umweltmediziner oder ähnlich kompetenten Arzt zur ursächlichen Klärung der Symptome hinzuziehen.
Die Einstufungen der Schimmelpilze erfolgt nach den TRBA (technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe) in 3 Risikogruppen.
Diese TRBA gilt gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Biostoffordnung
Risikogruppe 1: Pilze, bei denen bisher keine Gefährdung des gesunden Menschen beobachtet wurden.
Risikogruppe 2: Pilze, die geignet sind bei gesunden Menschen mit geringfügigen Störungen der Infektabwehr Mykosen
(Infektionskrankheiten durch Pilze) auszulösen.
Risikogruppe 3: Pilze, die für Beschäftigte, Bewohner und für die Bevölkerung ein hohes Risiko darstellen.
Deshalb wird vor Schimmelpilzentfernung angeraten, eine Probenahme von dem Befall durchzuführen und von einem qualifizierten Labor untersuchen zu lassen. Hierbei wird auch die Schadensituation fotografisch dokumentiert, die Laborergebnisse anschließend bewertet.